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Mit einem deutschen Arbeitgeber nach China – Wie sieht mein Arbeitsvertrag aus?

von Thomas Batsching


Sie arbeiten bereits in Deutschland und Ihr Chef möchte Sie für mehrere Jahre nach China schicken? Wie geht das? Habe ich Nachteile zu befürchten? Hier einige Informationen.

Wenn Sie längere Zeit in China – oder allgemein im Ausland - arbeiten sollen, sind viele Themen zu regeln. Dies sind u.a. Fragen des Arbeitsvertrags, der Vergütung, aber auch Sozialversicherungs- und Steuerthemen – und das ist nicht immer ganz einfach!

In drei Beiträgen soll über Grundzüge der Auslandsentsendung, über Steuerthemen und über Sozialversicherungsfragen informiert werden.

Hier nun zunächst die Grundzüge der Auslandsentsendung:

Es gibt rechtlich drei Modelle, Mitarbeiter (1) ins Ausland zu senden: Die Entsendung (auch Abordnung genannt), die Versetzung und der Übertritt.

Was nun tun? Welches Vertragsmodell ist für mich richtig? Wo habe ich Vorteile oder Nachteile? Hat der Vertrag Einfluss auf die deutsche Sozialversicherung? Was ist mit der Versicherung in China?

Die meisten ‚Expatriates‘, also Mitarbeiter, die von ihrer Firma ins Ausland entsandt werden, sind im Rahmen einer Entsendung bzw. Abordnung im Ausland. Dies bedeutet Folgendes: Auf der Grundlage des zwischen Mitarbeiter und deutschem Arbeitgeber bestehenden Arbeitsvertrags wird eine Zusatzvereinbarung abgeschlossen. Diese Zusatzvereinbarung ist die Rechtsgrundlage für die Entsendung ins Ausland.

Mindestinhalte einer solchen Zusatzvereinbarung sind:

  • Name und Anschrift der Vertragspartner
  • Beginn und Dauer der in China auszuübenden Tätigkeit
  • Festlegung des Arbeitsorts in China, an welchem Sie arbeiten sollen. Falls Sie an mehreren Orten arbeiten werden, sollte dies beschrieben sein
  • Beschreibung Ihrer Aufgabe in China
  • Zusammensetzung, Höhe, Währung und Fälligkeit Ihres Arbeitsentgelts
  • Werden Zuschläge, Zulagen oder Prämien gezahlt? Z.B. Mobilitätsprämie, Lebenshaltungskostenzulage
  • Werden zusätzliche Sachleistungen übernommen? Kosten für die Wohnung, für die Schule der Kinder oder Reisen nach Deutschland?
  • Was wird nach der Rückkehr nach Deutschland gezahlt? Z.B. Reise- und Umzugskosten, Unterstützung bei der Wohnungssuche oder Kostenübernahme für Nachhilfeunterricht der Kinder
  • Was ist die übliche Arbeitszeit? Wieviel Erholungsurlaub habe ich?
  • Welche Kündigungsfristen gelten?

Diese Zusatzvereinbarung muss Ihnen vor der Ausreise im Original (nicht elektronisch!) ausgehändigt werden.

Das zweite Modell ist die sogenannte Versetzung. Die Versetzung wird rechtlich durch zwei Verträge gestaltet: Zum einen wird zwischen Ihnen und dem deutschem Arbeitgeber eine sog. Ruhensvereinbarung abgeschlossen. Die Vereinbarung regelt, dass die gegenseitigen Pflichten des Arbeitsverhältnisses ruhen. Etwas verkürzt ausgedrückt, heißt das: Für die Zeit des Auslandeinsatzes ruht Ihre Pflicht, im deutschen Unternehmen zur Verfügung zu arbeiten. Gleichzeitig ruht die Pflicht des deutschen Unternehmens, Ihnen Ihr Gehalt zu zahlen.

Wichtige Inhalte einer Ruhensvereinbarung sind:

  • Beginn und Dauer der in China auszuübenden Tätigkeit
  • Bedingungen für Ihre eventuelle Rückkehr nach Deutschland (Übernahme Umzugskosten, Unterstützung Wohnungssuche, Nachhilfeunterricht, ..
  • Benennung des deutschen Arbeitsvertrags, auf den Bezug genommen wird und Ruhendstellung
  • Wem sind Sie für die Zeit in China unterstellt? Haben Sie weiterhin einen Chef in Deutschland?
  • Wie sind Sie während der Zeit in China Ihre versichert? Also Krankenversicherung/ Pflegeversicherung, Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung, Unfallversicherung), jew. während und nach Ihrer Zeit in China!
  • Wer ist für die Zahlung der Steuern in China verantwortlich? .. Sie oder Ihr Arbeitgeber?
  • Falls Sie eine betriebliche Altersversorgung in Deutschland haben: Wird diese während Ihrer Zeit in China weitergeführt?
  • Wer zahlt die Kosten für Ihre Hin- und Rückreise? Übernimmt Ihr Unternehmen z.B. auch die Kosten für eine vielleicht vorzeitige Beendigung Ihres Mietvertrags in Deutschland, da Sie Ihre neue Aufgabe in China schnell übernehmen müssen?
  • Ordentliche Kündigung des Inlandsarbeitsvertrags .. ist während Auslandsaufenthalt (rechtlich) möglich
  • Was geschieht, wenn der deutsche Arbeitsvertrag gekündigt wird? Beendet das auch den chinesischen Arbeitsvertrag?
  • Was ist nach der Rückkehr aus China? Werden Sie auf einem vergleichbaren Arbeitsplatz (z.B. Einkommen, Verantwortung, Standort) weiterbeschäftigt?

Zusätzlich zur Ruhensvereinbarung schließen Sie und die chinesische Gesellschaft einen Arbeitsvertrag auf der Grundlage des chinesischen Rechts ab.

Im dritten Modell, dem Übertritt, wird der mit Ihrem deutschen Arbeitgeber bestehende Arbeitsvertrag beendet und Ihr neuer, chinesischer Arbeitgeber schließt mit Ihnen einen Arbeitsvertrag. Der deutsche Arbeitsvertrag kann durch Kündigung, die der Arbeitgeber oder der Arbeitnehmer aussprechen kann, oder auch durch eine einvernehmliche Aufhebungsvereinbarung beendet werden.

Aber Vorsicht: Einen deutschen Arbeitsvertrag zu beenden, hat in vielen Feldern eher negative Konsequenzen: U.a. geben Sie den ‚deutschen Kündigungsschutz‘ auf (.. und Deutschland hat im weltweiten Vergleich einen sehr guten Kündigungsschutz!), Sie zahlen nicht mehr in die deutschen Sozialversicherung ein (damit verlieren Sie z.B. längerfristig den Anspruch auf Leistungen aus der Pflegeversicherung!), und, und, ..

Dennoch: Vielleicht möchten Sie langfristig in China arbeiten, vielleicht um näher bei Ihrer Familie zu sein? Dann ist der Übertritt absolut sinnvoll!

Teil 2: Mit einem deutschen Arbeitgeber nach China – worauf muss ich bei der Sozialversicherung achten?
Teil 3: Mit einem deutschen Arbeitgeber nach China – worauf muss ich bei den Steuern achten?


(1) Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird bei Personenbezeichnungen die männliche Sprachform genutzt, die gleichermaßen für die weibliche und männliche Schreibweise steht.

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Thomas Batsching 

 

 

 

 

 


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