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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen bezüglich inserierender Arbeitgeber


1. Anwendungsbereich
Die nachfolgenden AGB gelten zwischen dem auf www.sinojobs.com (Portal) inserierenden Arbeitgeber (nachfolgend Arbeitgeber) und der SinoJobs GmbH, Münchener Str. 36, 60329 Frankfurt, (nachfolgend Portalbetreiberin).

2. Leistungsgegenstand / Arbeitgeber-Konto /Arbeitgeber-Profil / Stellenanzeigen/ Lebenslaufdatenbank

2.1. Die Portalbetreiberin stellt dem Arbeitgeber ein Portal zur Verfügung, auf dem er jedermann über das Internet zugängliche Stellenanzeigen mit Bezug zu China einstellen und sich in Form eines Arbeitgeber-Profils präsentieren kann. Die geschaltete Stellenanzeige wird zudem Bestandteil des wöchentlich versandten elektronischen Newsletters (Jobletter), der kostenfrei an die Newsletter-Abonnenten versandt wird. Eine Einsichtnahme in die von Bewerbern in das Portal eingestellten anonymen Lebensläufe ist nur kostenpflichtig möglich (siehe unten, Ziffer 4.3.).

2.2. Für diese Nutzung des Portals muss sich der Arbeitgeber zunächst mit einem Arbeitgeber-Konto unter Angabe seiner wesentlichen Kontaktdaten registrieren. Diese Daten werden nicht veröffentlicht. Der Arbeitgeber (es zählt die juristische bzw. natürliche Person) kann nur ein Arbeitgeber-Konto anlegen. Als Arbeitgeber gilt auch eine natürliche oder juristische Person, die im Auftrag eines Arbeitgebers ein Arbeitgeber-Profil und Stellenanzeigen veröffentlicht.

2.3. Die Schaltung von Stellenanzeigen setzt die Erstellung eines Arbeitgeber-Profils über das Arbeitgeber-Konto voraus. Das Arbeitgeber-Profil wird auf dem Portal veröffentlicht und mit den dortigen Stellenanzeigen des Arbeitgebers verlinkt. Der Arbeitgeber kann zwischen einem kostenfreien Arbeitgeber-Profil „Basic“ und den kostenpflichtigen Arbeitgeber-Profilen „Standard“ oder „Top Arbeitgeber“ wählen. Die damit einhergehenden Leistungsinhalte und Kosten werden dem Arbeitgeber vor der Bestellung in seinem Arbeitgeber-Konto angezeigt.

2.4. Der Arbeitgeber kann zwischen drei Varianten einer Stellenanzeige wählen, dem „Basic-Layout“, dem „Standard-Layout“ und dem „Corporate Design“. Zudem kann er gegen Aufpreis eine vorrangige Platzierung der Stellenanzeige in den Suchergebnissen des Portals buchen (TopJob).  Die jeweils wählbaren Leistungsinhalte und Kosten der Stellenanzeige werden dem Arbeitgeber vor der Bestellung in seinem Arbeitgeber-Konto angezeigt.

2.5. Der Arbeitgeber kann über sein Arbeitgeber-Konto sein Arbeitgeber-Profil und seine Stellenanzeigen jederzeit bearbeiten und seine Stellenanzeigen deaktivieren. Eine Deaktivierung oder Löschung des Arbeitgeber-Profils erfolgt durch die Portalbetreiberin nach entsprechender E-Mail des Arbeitgebers.

3. Geheimhaltung der Login-Daten / Vertraulichkeit von Bewerberdaten

3.1. Der Arbeitgeber hat die Login-Daten seines Arbeitgeber-Kontos geheim zu halten. Nur er kennt diese Daten. Sie dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. Dritter ist jeder, der nicht als Benutzer im Arbeitgeber-Konto registriert ist.

3.2. Der Arbeitgeber hat über das Portal erhaltene Daten von Bewerbern vertraulich zu behandeln. Er darf sie nur zum Zwecke der Prüfung der Einstellungsvoraussetzung für ein Beschäftigungsverhältnis speichern und verwenden.

4. Vertragsschluss

4.1. Der Vertragsschluss zur Veröffentlichung eines Arbeitgeber-Profils und einer Stellenanzeige erfolgt über das Arbeitgeber-Konto. Dort wählt der Arbeitgeber die Leistungsvariante seines Arbeitgeber-Profils und erstellt es über das Eingabemenü. Mit dem Button "Arbeitgeber-Profil kostenlos veröffentlichen" bzw. „Arbeitgeber-Profil kostenpflichtig veröffentlichen“ gibt er ein Buchungsangebot zur Speicherung und Veröffentlichung des gewünschten Arbeitgeber-Profils an die Portalbetreiberin ab. Diese nimmt das Angebot binnen eines Werktags durch Versendung einer E-Mail an den Arbeitgeber an. Damit wird das Arbeitgeber-Profil im Portal veröffentlicht. Ein Kontrahierungszwang besteht nicht.

4.2. Die Buchung einer Stellenanzeige setzt die Buchung eines Arbeitgeber-Profils voraus (siehe oben, Ziffer 4.1.). Der Arbeitgeber wählt die gewünschte Leistungsvariante der Stellenanzeige in seinem Arbeitgeber-Konto und erstellt sie über das Eingabemenü. Mit dem Button "Stellenanzeige kostenlos veröffentlichen" bzw. „Stellenanzeige kostenpflichtig veröffentlichen“ bucht der Arbeitgeber verbindlich seine Stellenanzeige, die gleichzeitig im Arbeitgeber-Konto gespeichert und im Portal veröffentlicht wird. Bei der Leistungsvariante „Corporate Design“ erfolgt der Vertragsschluss bzw. die Buchung und Gestaltung der Stellenanzeige individuell per E-Mail. Sein unverbindliches Interesse an dieser Anzeigenvariante signalisiert der Arbeitgeber, in dem er in seinem Arbeitgeber-Konto diese Leistungsvariante anwählt und die hierdurch erzeugte E-Mail-Vorlage an die Portalbetreiberin sendet.

4.3. Die Buchung des Zugangs zur Lebenslaufdatenbank setzt die Buchung eines Arbeitgeber-Profils voraus (siehe oben, Ziffer 4.1.). Der Arbeitgeber wählt die gewünschte Leistungsdauer des Zugangs in seinem Arbeitgeber-Konto. Mit dem Button "Zugangspaket kostenpflichtig buchen" bucht der Arbeitgeber verbindlich seinen zeitlich begrenzten Zugang zur Lebenslaufdatenbank.

5. Zahlungspflicht

5.1. Die Zahlung von Arbeitgeber-Profilen, Stellenanzeigen und Zugangspaketen zur Lebenslaufdatenbank erfolgt auf Rechnung binnen 7 Tagen ab Rechnungserhalt. Die Rechnung wird dem Arbeitgeber an seine im Arbeitgeber-Konto hinterlassene Rechnungsadresse per E-Mail und bei Bedarf auch per Post nach Buchung der jeweiligen Leistung zugesandt.

5.2. Kündigt der Arbeitgeber aus wichtigem Grund den Portalvertrag vorzeitig, erhält er anteilig das für den verbleibenden Zeitraum im Voraus gezahlte Entgelt erstattet. Kündigt die Portalbetreiberin aus wichtigem Grund den Portalvertrag vorzeitig, erhält der Arbeitgeber das auf den verbleibenden Zeitraum im Voraus gezahlte Entgelt erstattet, wenn der wichtige Grund nicht in seinem Verhalten angelegt ist.

6. Speicherpflicht / Obliegenheit zur Sicherungskopie

6.1. Die Portalbetreiberin ist gegenüber dem Arbeitgeber verpflichtet, die veröffentlichte Stellenanzeige zwecks allgemeiner Abrufbarkeit auf den ihr zugeordneten Servern zu speichern. Diese Speicherpflicht besteht bis zum Vertragsende.

6.2. Dem Arbeitgeber obliegt es, von seinen Stellenanzeigen eine eigene Sicherungskopie anzufertigen.

7. Abrufbarkeit des Portals

7.1. Die Portalbetreiberin darf Wartungsarbeiten an dem Portal im üblichen Umfang durchführen. Der Zeitanteil der Wartungsarbeiten darf 3 Prozent der gebuchten Leistungszeit nicht überschreiten. Das im Voraus gezahlte Entgelt ist für überschreitende Wartungszeiten anteilig zu erstatten. Die Wartungsarbeiten sind nach Möglichkeit außerhalb der Hauptzugriffszeiten in Bezug auf China und Deutschland auszuführen und dem Arbeitgeber durch Benachrichtigung per E-Mail unverzüglich nach Vorhersehbarkeit mitzuteilen.

7.2. Die Portalbetreiberin gewährleistet keine Abrufbarkeit des Portals bei höherer Gewalt, also Umständen, die außerhalb des Machtbereichs der Portalbetreiberin liegen. Dies sind beispielsweise Störungen von Kommunikationsnetzen Dritter, Stromausfälle und Angriffe aus dem Internet, die für die Portalbetreiberin nicht zumutbar durch den Stand der Technik entsprechende Maßnahmen abgewehrt werden können.

8. Passivität der Portalbetreiberin bezüglich Arbeitsverträgen und Stellenanzeigen

8.1. Die Portalbetreiberin bietet lediglich eine Plattform zur Veröffentlichung bzw. Verbreitung von Profilen und Anzeigen. Sie ist an einem zwischen dem Arbeitgeber und einem Arbeitnehmer aufgrund des Portals geschlossenen Arbeits- oder sonstigen Beschäftigungsvertrags weder wirtschaftlich noch rechtlich eingebunden und beteiligt.

8.2. Die Portalbetreiberin ist gegenüber dem Arbeitgeber nicht verpflichtet, Stellenanzeigen, Arbeitgeber-Profile und bewerberseitige Inhalte auf ihren Wahrheitsgehalt und ihre rechtliche Zulässigkeit hin zu überprüfen. Sie nimmt auf deren Inhalt keinen Einfluss.

9. Haftungsbeschränkung zugunsten der Portalbetreiberin

9.1. Soweit Schadensersatzansprüche gegen die Portalbetreiberin – ungeachtet des jeweiligen Rechtsgrunds – ein Verschulden voraussetzen, gilt Folgendes:

9.2. Im Fall von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit oder im Fall der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit haftet die Portalbetreiberin nach den gesetzlichen Bestimmungen.

9.3. Ansonsten haftet die Portalbetreiberin nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie bei Verzug. Die Haftung der Portalbetreiberin ist dann jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Durchschnittsschaden begrenzt.

9.4 Ausschluss und Begrenzung der Haftung gelten zugunsten der Portalbetreiberin auch im Falle des Verschuldens ihrer Erfüllungsgehilfen.

9.5. Die gesetzliche Beweislastverteilung wird durch diesen Vertrag nicht geändert.

10. unzulässige Inhalte / Haftungsfreistellung

10.1. Insbesondere folgende Inhalte darf der Arbeitgeber nicht über das Portal verbreiten:

  • Zeichenrechtlich geschützte Inhalte (Marken, Unternehmenskennzeichen, Titel, Geschäftsabzeichen etc.), sofern dies unberechtigt erfolgt;
  • Diskriminierende Inhalte und sonstige eine Person herabsetzende Äußerungen;
  • Informationen aus dem geschützten Privatbereich Dritter ohne deren Erlaubnis;
  • Urheber- bzw. leistungsschutzrechtlich geschützte Inhalte (Fotos, Grafiken, Bildnisse, Musik in Ton bzw. Notenbild, Texte etc.), sofern dies unerlaubt geschieht;
  • Gegen den Jugendschutz verstoßende Inhalte;


10.2. Der Arbeitgeber stellt die Portalbetreiberin von Haftung und Schäden frei, die aus der von ihm veranlassten Veröffentlichung seiner Inhalte über das Portal resultieren. Zum Schaden gehören auch die erforderlichen Kosten der Rechtsverteidigung bzw. Rechtsverfolgung.

11. Anwendbares Recht / Gerichtsstand

11.1. Auf den zwischen dem Arbeitgeber und der Portalbetreiberin geschlossenen Vertrag und daraus entspringenden Rechtsstreitigkeiten findet das materielle Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.

11.2. Sofern der Arbeitgeber Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, eine juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist als Gerichtsstand Frankfurt vereinbart.


Frankfurt, den 28.08.2017