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Mit einem deutschen Arbeitgeber nach China – worauf muss ich bei der Sozialversicherung achten?

von Thomas Batsching


Sie arbeiten in Deutschland und Ihr Chef möchte Sie für mehrere Jahre nach China schicken? Wie geht das? Habe ich Nachteile zu befürchten? Hier einige Informationen.

Wenn Sie längere Zeit in China – oder allgemein im Ausland - arbeiten sollen, sind viele Themen zu regeln. Dies sind u.a. Fragen des Arbeitsvertrags, der Vergütung, aber auch Steuer- und Sozialversicherungsthemen – und alle diese Themen sind nicht immer ganz einfach!

In drei Beiträgen soll über Grundzüge der Auslandsentsendung, über Steuerthemen und über Sozialversicherungsfragen informiert werden.

Nachdem es im letzten Beitrag um Grundzüge der Auslandsentsendung ging, wird hier nun über Sozialversicherungsthemen informiert. Zugegeben, Sozialversicherung hört sich ziemlich langweilig an – aber es ist wichtig!

Wenn von Sozialversicherung gesprochen wird, sind mehrere Versicherungszweige gemeint. Das sind: Arbeitslosenversicherung, Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Rentenversicherung und die Unfallversicherung.

Zunächst einige allgemeine Informationen: Wenn ein Mitarbeiter ein Arbeitsverhältnis in Deutschland hat und für begrenzte Zeit nach China entsandt wird, greift das zwischen Deutschland und China bestehende Sozialversicherungsabkommen.

Dieses Abkommen stellt sicher, dass der Mitarbeiter bis zu vier Jahren in die deutsche Rentenversicherung und in die Arbeitslosenversicherung einzahlen kann und somit hier auch versichert ist. Leider umfasst das Sozialversicherungsabkommen nicht die Bereiche Kranken- und Pflegeversicherung sowie die Unfallversicherung! Für diese Versicherungsarten muss der Arbeitgeber separat vorsorgen.

Bei der Krankenversicherung empfiehlt es sich, für die Zeit im Ausland eine private Krankenversicherung und zusätzlich eine sogenannte Anwartschaftsversicherung abzuschließen.

Bei dieser eher preisgünstigen Lösung muss man aber aufpassen: Kosten für Erkrankungen, die schon vor der Auslandszeit bestanden, werden nur dann übernommen, wenn man diese vorab angegeben hat. Die Information über bestehende Erkrankungen erhöht zwar die Versicherungsprämie etwas, aber man ist vollständig versichert – und das ist wichtig!

Es gibt noch einen zweiten wichtigen Punkt: Es sollte eine sog. Anwartschaftsversicherung abgeschlossen werden. Damit wird sichergestellt, dass man nach der Rückkehr aus dem Ausland wieder bei der Versicherung versichert ist. Auch hätte man im Pflegefall sofort Anspruch auf Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung. Diese Versicherung ist spätestens vier Wochen vor der Ausreise abzuschließen.

Falls Ehepartner oder Kinder in Deutschland bleiben, sollte die bestehende Versicherung aber auf alle Fälle weiterbestehen. Nur dann haben diese auch Versicherungsschutz!

Auch an die Unfallversicherung, genauer gesagt die sogenannte Gesetzliche Unfallversicherung, muss gedacht werden, da diese bei einem längeren Auslandsaufenthalt nicht gilt. Üblicherweise ist eineprivate Unfallversicherung für Berufsunfähigkeit und Tod erforderlich

Noch ein abschließender Hinweis: Der Arbeitgeber muss einen sogenannten Entsendeausweis beantragen–dann wird bei der Sozialversicherung nichts schiefgehen!

Teil 1: Mit einem deutschen Arbeitgeber nach China – Wie sieht mein Arbeitsvertrag aus?
Teil 3: Mit einem deutschen Arbeitgeber nach China – worauf muss ich bei den Steuern achten?


(1)   Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird bei Personenbezeichnungen die männliche Sprachform genutzt, die gleichermaßen für die weibliche und männliche Schreibweise steht.

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Thomas Batsching 

 

 

 

 

 

 

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