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Voraussetzungen und benötigte Dokumente für Ausländer, die in China arbeiten


1.      Voraussetzungen

Ausländer, die in China arbeiten wollen, müssen die folgenden Kriterien erfüllen:
Mindestalter 18 Jahre; guter Gesundheitszustand; keine Vorstrafen; ein Angebot eines Unternehmens, in China zu arbeiten; die Erfahrung, Fähigkeit und Fertigkeiten, die Arbeit auszuführen; Besitz eines gültigen Reisepasses.

2.      Benötigte Dokumente
Arbeitslizenz für Ausländer (Employment License for Foreigners);
Arbeitsvisum;
Arbeitsgenehmigung für Ausländer (Employment Permit for Foreigners);
Wohnsitzbescheinigung für Ausländer (Residence Certificate for Foreigners).

3.      Beantragung der benötigten Dokumente

Arbeitslizenz für Ausländer

Der Antragsteller muss die folgenden Dokumente dem Arbeitgeber übergeben, danach überreicht der Arbeitgeber sie für den Antragsteller:

Lebenslauf auf Chinesisch;
Abschlusszeugnis im Original und in Übersetzung; (Die Übersetzung muss durch eine professionelle Übersetzungsagentur erfolgen und die Übersetzung muss ihr amtliches Siegel aufweisen)
Kopie eines gültigen Reisepasses;
Kopie des Gesundheitszertifikats; (der Antragsteller lässt eine ärztliche Untersuchung in einem öffentlichen Krankenhaus im eigenen Land durchführen, welche er dann von der chinesischen Botschaft im eigenen Land beglaubigen lässt);
Ein Passfoto;

Nachweis von mindestens zwei Jahren relevanter Berufserfahrung im Original; (Der Nachweis muss vom ehemaligen Arbeitgeber ausgestellt werden und das genaue Datum von Beginn und Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses sowie den Namen des Unternehmens aufweisen; der Nachweis muss von einer professionellen Übersetzungsagentur übersetzt werden und ihr amtliches Siegel aufweisen)

Weitere Dokumente, die vom Arbeitgeber verlangt werden.

SinoJobs Webinare


Arbeitsvisum:

Siehe Abschnitt „Visa

Arbeitsgenehmigung für Ausländer

Nach der Ankunft in China muss der Arbeitgeber die Arbeitsgenehmigung für den Antragsteller innerhalb von 15 Tagen beantragen.

Wohnsitzbescheinigung für Ausländer

Nach Erhalt der Arbeitsgenehmigung muss der Antragsteller sie der örtlichen Stelle für Ein- und Ausfuhrkontrolle vorlegen um eine Wohnsitzbescheinigung zu beantragen. Der Antrag muss innerhalb von 30 Tagen nach Ankunft erfolgen.