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Visum in Deutschland (Teil 2) - Auf der Suche nach einem offiziellen Arbeitsvisum und einer Niederlassungserlaubnis

von Dr. (Jur.) Lulu Niu

2. Offizielles Arbeitsvisum 

 a)    Rechtsgrundlage 
Die rechtlichen Grundlagen für das Arbeitsvisum finden sich unter Abschnitt 4 des Aufenthaltsgesetzes (Aufenthalt zum Zweck der Erwerbstätigkeit), Paragraph 18-21.  

 b)    Beschäftigungsarten 
Wenn Sie sich auf der Suche nach einer Anstellung befinden und bereits eine Angebot oder einen Vertrag haben, so richtet sich die Art des Visums nach dem Einkommen. Bei einem versteuerbaren Lohneinkommen von 49 600 Euro, oder 38 600 Euro im Fall von Mangelberufen, können Sie laut Paragraph 19a direkt eine Blaue Karte beantragen.   In allen anderen Fällen kann ein Arbeitsvisum erlangt werden, sofern die Bestimmungen des Paragraphen 18 erfüllt sind.  

 c)    Arbeit in einem unabhängigen Unternehmen 
Viele Hochschulabsolventen haben einen großen Geschäftsgeist und eine Arbeit von 9-5 erfüllt nicht die Bedürfnisse eines jeden, oder aber es sind 18 Monate vergangen und Sie haben immer noch nicht die passende Anstellung gefunden. In beiden Fällen kann die Gründung eines Unternehmens in Betracht gezogen werden, welches den Antrag auf ein formelles Arbeitsvisum erlaubt.  

 d)    Relevanz 
Unabhängig davon, welches Visum auf Sie zutrifft, haben alle Antragsteller die Pflicht den Zusammenhang ihrer Berufsbildung und ihrer berufliche Position nachzuweisen.  
In der Praxis lässt sich die Auswirkung dieser Bestimmungen durch einen Blick auf das Ganze verstehen. Es muss jede Art  Berufsausbildung angegeben werden, sowohl Hauptfachstudien als auch Nebenfächer, zudem die einschlägige berufliche Erfahrung, desweiteren wird die jeweilige Industriebranche und die Stellenausschreibung in die Analyse der Situation und das Urteil einbezogen. Zum Beispiel ist bei einem Absolventen eines Wirtschaftsstudiums mit Schwerpunkt Gastronomie und einem Job im Management der Gastronomie die Verbindung von beidem durchaus nachzuweisen.   
Aber jemand der lediglich einen Reinigungsjob findet, statt einer Anstellung als Verwaltungspersonal, macht es schwer den Zusammenhang dieser beiden Punkte nachzuweisen. 
Die trifft auch zu, wenn etwa der Absolvent mit einem Hochschulabschluss in Maschinenbau nur einen Job als Taxifahrer findet.  
Kurz gesagt, ist der direkte Zusammenhang von Ausbildung und Arbeitsplatz für einen erfolgreichen Antrag auf ein Arbeitsvisum sehr wichtig und es ist eine komplexe Reihe an Faktoren nötig, um ein solches Visum zu erhalten.   

3. Arbeitsvisum mit Niederlassungserlaubnis 

a)  Rechtsgrundlage 
Die rechtliche Grundlage des Arbeitsvisums mit Niederlassungserlaubnis begründet auf die Paragraphen 9, 18b und 19a des deutschen Aufenthaltsgesetztes. Artikel 9 des Aufenthaltsgesetztes listet die allgemeinen Bestimmungen und gilt für jeden Antragsteller. Er gilt sowohl für Anträge zum Zwecke der Familienzusammenführung, als auch für Antragsteller ohne Hochschulabschluss. 
Artikel 18b betrifft Menschen mit einem Abschluss einer deutschen Universität oder einem in Deutschland anerkannten Abschluss und sagt unter anderem, dass jemand, der für mehr als zwei Jahre ein Arbeitsvisum hat und noch andere Bedingungen erfüllt, einen Antrag auf  Niederlassungserlaubnis stellen kann.   
Artikel 19a, Absatz 6, listet die besonderen Bestimmungen für Inhaber der Blauen Karte, welche wie folgt aussehen:   Können bereits nach 21 Monaten deutsche Sprachkenntnisse der Stufe B1 nachgewiesen werden, kann ein dauerhafter Aufenthalt in Deutschland beantragt werden. In allen anderen Fällen beträgt dieser Zeitraum 33 Monate. Für Absolventen einer deutschen Universität gilt also ein Zeitraum von 21 Monaten, bevor man einen Antrag auf dauerhaften Aufenthalt in Deutschland stellen kann. 

Hinweis: die oben genannten Informationen gelten lediglich als allgemeine Einführung in das Thema und können in einzelnen Fällen gesondert betrachtet werden. Bei Fragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.

 

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