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Visum in Deutschland (Teil 1) - Auf der Suche nach einem Arbeitsvisum

von Dr. (Jur.) Lulu Niu

Der Abschluss einer deutschen Universität ist weltweit einer der am höchsten geschätzten Abschlüsse überhaupt. Wie schwierig es ist einen solchen deutschen Abschluss zu bekommen, können nur die Studenten dieser Universitäten verstehen.
Doch den deutschen Abschluss zu erhalten ist nur der erste Schritt auf einem sehr langen Weg, wenn auch der Wichtigste. Denn nach Erhalt des Abschlusses, nachdem Sie die Prüfungsergebnisse in Händen halten, folgt die Frage nach dem Visum.  Vom Studentenvisum zum Erhalt eines Arbeitsvisums, dann zum offiziellen Arbeitsvisum und schließlich zu einer Niederlassungserlaubnis in Deutschland, ist viel zu tun und es sind viele Unterlagen vorzubereiten.

1. Ein 18-Monatiges Arbeitsvisum

  a)      Rechtsgrundlage
Die rechtliche Grundlage für das 18-Monatige Arbeitsvisum findet sich im Aufenthaltsgesetz Abschnitt 3 (Aufenthalt zum Zweck der Ausbildung), Paragraph 16, Absatz 4. Studierende haben nach Abschluss ihrer Ausbildung zum Zwecke der Arbeitssuche die Möglichkeit ein Visum zu beantragen, welches auf maximal 18 Monate befristet ist. Voraussetzung für die Arbeitssuche sind die Bestimmungen der Paragraphen 18, 19, und 19a, sowie 21, ebenso der direkte Zusammenhang von Ausbildung und Arbeitsplatz. Zusätzlich wird ein Nachweis gefordert, der die Sicherung des Lebensunterhaltes vorliegt. Dies kann in Form von Bankunterlagen oder einer vom Antragsteller abgegeben Versicherung nachgewiesen werden.
Die Gesetzgebung erlaubt Absolventen die Zeit sich eine ihrer Ausbildung entsprechende Arbeit zu suchen.

  b)      Der Beginn der 18 Monate
Laut Paragraph 16, Abschnitt 16.0.5. wird der Abschluss des Studiums durch die Studien- und Prüfungsordnung geregelt. Es gilt das Datum der letzten Prüfung, unabhängig vom eigentlichen Tag der Exmatrikulation oder auch der Diplomübergabe. In der Praxis kann dies aufgrund Einzelregelungen abweichen.

 c)      Was versteht man unter Relevanz?
Wenn man eine Arbeitsstelle findet, die in direktem Zusammenhang zur Ausbildung steht, ist die Umwandlung eines Visums zum Zweck der Ausbildung in ein offizielles Arbeitsvisum kein Problem. Jeder Antragsteller kann sich eine Liste besorgen oder diese anfordern, die gemäß der eigenen Ausbildung die Berufe mit direkte Relevanz auflistet. Ein solcher direkter Zusammenhang kann bei Antragstellung geprüft werden. Näheres dazu weiter unten.

 d)      Welcher Arbeit kann man nach gehen?
Das Aufenthaltsgesetz Paragraph 16 Abschnitt 4 berechtigt während der Arbeitssuche die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit jeder Art, auch freien Berufen. Obwohl es sich nur um 18-Monate handelt, ist das Visum vergleichbar mit dem, dass Ihnen einen dauerhaften Aufenthalt erlaubt, denn während dieser 18-Monate haben Sie das Recht jeder Art Beruf nachzugehen. Andererseits ist es durch den gegrenzten Zeitraum und der Möglichkeit in Zukunft dieses Visum in eine Erlaubnis zur dauerhaften Niederlassung umwandelt zu lassen, ratsam einen Sprachkurs zu machen, so dass ein Teil der Zeit bereits dafür verwendet wird. Wenn Sie also vorhaben ein Arbeitsvisum zu erlangen oder für ein unabhängiges Unternehmen zu arbeiten, ist es zu empfehlen eine Umwandelung des Visums in ein offizielles Arbeitsvisum so schnell wie möglich anzustreben. 

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