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Praktikum-Visum China

Die chinesischen Visastellen in Deutschland stellen seit September 2013 keine Praktikantenvisa mehr aus. Seit dem 18. März 2014 wird entsprechenden Anträgen auch am Generalkonsulat Frankfurt, das bislang eine eigene Linie verfolgte, nicht mehr statt gegeben.

Studenten oder andere Personen, die ein Praktikum in einem chinesischen Unternehmen bzw. der Zweigstelle einer ausländischen Firma in China absolvieren möchten, sind nunmehr gezwungen, ein Arbeitsvisum (Z)zu beantragen. Hierfür muss der Praktikumsbetrieb beim zuständigen Ministerium in Peking eine entsprechende Arbeitserlaubnis beantragen, die bei der Visumbeantragung im Original vorgelegt werden muss. Da für das Antragsverfahren eine ganze Reihe von Dokumenten einzureichen ist, wird diese Neuregelung wahrscheinlich dazu führen, dass viele in China tätige Firmen ihre Praktikantenprogramme zurück fahren werden.

Es gibt allerdings noch ein Schlupfloch: Bei Vorlage einer entsprechenden Einladung kann ein 90-Tage-Visum beantragt werden, das in China noch einmal um denselben Zeitraum verlängebar ist. Der Visumtyp wäre dann das Geschäftsvisum (M) bzw. das Kulturvisum (F). Wenn die Verlängerung gelingt, wären de facto weiterhin 180-tägige Aufenthalte auf Grund von Geschäftseinladungen möglich. Die Einladung darf allerdings nicht das Wort “Praktikum” (englisch: “internship”) enthalten, da die Visastelle ansonsten gehalten ist, die Vorlage der Arbeitserlaubnis zu verlangen.

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