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Europäisches Visum für chinesische Staatsbürger

Generell muss ein chinesischer Staatsbürger, der in ein europäisches Land einreisen will, ein Schengen-Visum beantragen. Es gibt verschiedene Arten von Schengen-Visa: für das Studium im Ausland, für Besuche bei Familienmitgliedern oder Freunden, kurzfristige Touristenvisa und Geschäftsvisa usw. Das Schengen-Visum kann weiter unterteilt werden nach der Anzahl der Besuche in einem Land und der Länge des Aufenthalts, wie etwa: Visa für die einmalige oder mehrfache Einreise, kurzfristige (bis zu 90 Tage) oder langfristige Visa (mehr als 90 Tage).


Der Besitzer eines Schengen-Visums kann in die folgenden Staaten einreisen: Belgien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Island, Italien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, die Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Schweden, die Schweiz, die Slowakei, Slowenien, Spanien, die Tschechische Republik und Ungarn.

Wer ein Auslandsstudium oder eine langfristige Beschäftigung in den Schengenstaaten anstrebt, benötigt ein langfristiges Visum:

Die üblichen Wege, ein Schengen-Visum zu beantragen, sind:

1.   Persönlicher Antrag beim Konsulat der Schengenstaaten in China. Die jeweilige Vorgehensweise erfahren Sie auf den offiziellen Internetseiten dieser Konsulate;

2.    Antrag über einen Vermittler an einer Lehranstalt

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Bitte beachten Sie:

1.   Obwohl es dem Inhaber eines Schengen-Visums freisteht, von jedem Schengenstaat in einen anderen zu reisen, muss der Antrag auf ein langfristiges Visum beim Konsulat jenes Landes vorgelegt werden, in dem Sie sich langfristig aufhalten werden. Ein entsprechender Antrag kann nicht in einem anderen Schengenstaat bearbeitet werden.

2.   Die Voraussetzungen für ein langfristiges Visum sind in jedem EU-Staat unterschiedlich; dasselbe trifft auf die Bearbeitungszeit zu. In Deutschland etwa beträgt die übliche Zeit, einen Visumsantrag zu bearbeiten, zwei bis drei Monate. Daher müssen alle Dokumente, die für den Antrag auf ein langfristiges Visum notwendig sind, so bald wie möglich zusammengetragen werden, damit sich die Einreise nicht verzögert.

Aktuelle Änderungen:

Am 1. April 2014 legte die europäische Kommission einen neuen Vorschlag zu den Einreisebestimmungen der EU vor, der den Antrag auf ein EU-Visum für chinesische Staatsbürger vereinfacht. Die wichtigsten Bestandteile des Vorschlags sind: Verkürzung der Zeit für die Bearbeitung und die Entscheidung über die Genehmigung eines Visums auf nicht mehr als zehn Tage; ein neues "Touring-Visum" mit einjähriger Gültigkeit; Wegfall von Visagebühren für Minderjährige unter 18; die Herausgabe von Visa für die mehrfache Einreise von Vielreisenden nach Europa mit mehrjähriger Gültigkeit, usw. Wenn diese vereinfachten Visaverfahren durchgesetzt werden, geht man davon aus, dass die Zahl der Einreisen nach Europa aus dem internationalen Raum 2015 um 4,6 Millionen zunehmen wird, während im selben Zeitraum mehr als 500 000 Arbeitsplätze entstehen werden.