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Die Blaue Karte (Blue Card) für die EU (Deutschland)

von Dr. (Jur.) Lulu Niu

I. Was ist die europäische (deutsche) Blaue Karte?
Aufgrund der zunehmenden Alterung der europäischen Bevölkerung, fehlt es vielen EU-Ländern an gut ausgebildeten, hoch qualifizierten Arbeitskräften. Qualifizierte Arbeitskräfte aus Drittländern zu werben ist dementsprechend eines der vorrangigsten Ziele der EU. Am 25.05.2009 beschloss man daher die Hochqualifizierten-Richtlinie, die seit dem 30.08.2012 in Deutschland umgesetzt wird. 

II. Die deutsche Rechtsgrundlage in Bezug auf die Blaue Karte 
Das deutsche Aufenthaltsgesetz, Paragraph 19a, legt fest, dass derjenige, der die folgenden zwei Voraussetzungen erfüllt, ein Anrecht auf eine Blaue Karte hat:      

  • Ausbildung:Abschluss einer deutschen Universität, Abschluss einer in Deutschland anerkannten ausländischen Universität, Abschluss einer ausländischen Universität, der mit einem deutschen Abschluss vergleichbaren ist    
  • Vergütung:laut Arbeitsvertrag ein besteuerbares Lohneinkommen von mindestens 49 600 Euro (pro Jahr), für Mangelberufe wie Naturwissenschaftler, Mathematiker, Ingenieure und Ärzte, sowie IT-Kräfte gilt ein reduziertes Einkommen von 38 688 Euro. 

III. Eigenschaften der europäischen Blauen Karte 
1. Bei Erfüllung der akademischen Anforderungen, sowie dem Lohneinkommen von 49 600 Euro, ist keine Genehmigung des deutschen Arbeitsamtes erforderlich. Unter normalen Umständen erfolgt die Ausstellung der Blue Card innerhalb von 6-8 Woche.  

2. Für die Blaue Karte ist ein Nachweis der Kenntnis der deutschen Sprache nicht erforderlich. 

3. Die Blaue Karte gilt für maximal 4 Jahre, bzw. für die Dauer des Arbeitsvertrages zuzüglich 3 Monate. Sofern sich der Lohn während dieser Zeit nicht ändert ist keine zusätzliche Erlaubnis des Amtes nötig. 

4. Wer Deutschkenntnisse der Stufe B1 nachweist, kann bereits nach 21 Monaten eine Niederlassungserlaubnis beantragen, dies entspricht einer Green Card. 

5. Ehegatten und Kinder dürfen zum Zwecke der Familienzusammenführung einen Aufenthalt in Deutschland beantragen, ein Nachweis von deutschen Sprachkenntnissen der Stufe A1 ist nicht erforderlich. Ehegatten erhalten sofort uneingeschränkten Zugang zur Erwerbstätigkeit. Bezieht der Inhaber der Blauen Karte eine gesetzliche Krankenversicherung, so ist automatisch die ganze Familie gesetzlich krankenversichert. Ebenso können Inhaber der Blauen Karte Kindergeld beantragen, dieses beträgt für das erste und zweite Kind 190 Euro im Monat.  

6. Inhaber der Blauen Karte können sich 12 Monate lang in einem Drittland aufhalten ohne dass die Blaue Karte erlischt. Für andere Arbeitsvisa gilt eine Frist von 6 Monaten.   

7. Sollten Sie aufgrund der beruflichen Anforderungen auf die Arbeit in Deutschland angewiesen sein und keine Möglichkeit oder nicht mehr die Zeit haben die Blaue Karte in der deutschen Botschaft in China zu beantragen, können Sie dies in Ausnahmefällen auch in der deutschen Ausländerbehörde tun.

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